Kirchenasyl

Informationen zum Kirchenasyl

Kirchenasyl St. Petri Kirche Rüningen

  • Die St. Petri Kirchengemeinde hat kein pauschales Kirchenasyl!
  • Kirchenasyl ist ein verbrieftes Recht der Kirchen, Menschen in Not bei sich aufzunehmen.
  • Kirchenasyl ist kein Instrument, das man leichtfertig zum Einsatz bringt, denn es stellt unseren Rechtsstaat infrage. Aus diesem Grund müssen Kriterien es unausweichlich erscheinen lassen, wenn Kirchenasyl gewährt wird.
  • Die Gewährung von Kirchenasyl richtet sich an alle Personen aus Rüningen. Es ist unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder anderen individuellen Unterscheidungen.
  • Kirchenasyl können nur Personen nach Prüfung erhalten, die ihren festen, bei den Behörden gemeldeten Wohnsitz in Rüningen haben und das über Ausweisdokumente nachweisen können.
  • Personen, die von der Abschiebung bedroht sind, müssen das nachweisen. Es sollten vorher alle staatlichen oder andere unterstützenden Stellen um Hilfe und Unterstützung angefragt worden sein.
  • Bei drohender Abschiebung müssen die um Kirchenasyl bittenden Personen dem Kirchenvorstand transparent erklären, warum für sie als letzter Ausweg nur das Kirchenasyl infrage kommt.
  • Wird der Kirchenvorstand oder Gemeindemitglieder durch Personen die Hilfe erwarten, bedrängt, bedroht oder in irgendeiner anderen Weise unter Druck gesetzt, erfolgt ein sofortiges Ausschlussverfahren.
  • In dem Fall, das die Gewährung für ein Kirchenasyl im Raum stehen sollte, entscheidet allein der Kirchenvorstand, ob man dem Ersuchen stattgibt oder nicht.

IS