Kirchenasyl
Informationen zum Kirchenasyl
Kirchenasyl St. Petri Kirche Rüningen
- Die St. Petri Kirchengemeinde hat kein pauschales Kirchenasyl!
- Kirchenasyl ist ein verbrieftes Recht der Kirchen, Menschen in Not bei sich aufzunehmen.
- Kirchenasyl ist kein Instrument, das man leichtfertig zum Einsatz bringt, denn es stellt unseren Rechtsstaat infrage. Aus diesem Grund müssen Kriterien es unausweichlich erscheinen lassen, wenn Kirchenasyl gewährt wird.
- Die Gewährung von Kirchenasyl richtet sich an alle Personen aus Rüningen. Es ist unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder anderen individuellen Unterscheidungen.
- Kirchenasyl können nur Personen nach Prüfung erhalten, die ihren festen, bei den Behörden gemeldeten Wohnsitz in Rüningen haben und das über Ausweisdokumente nachweisen können.
- Personen, die von der Abschiebung bedroht sind, müssen das nachweisen. Es sollten vorher alle staatlichen oder andere unterstützenden Stellen um Hilfe und Unterstützung angefragt worden sein.
- Bei drohender Abschiebung müssen die um Kirchenasyl bittenden Personen dem Kirchenvorstand transparent erklären, warum für sie als letzter Ausweg nur das Kirchenasyl infrage kommt.
- Wird der Kirchenvorstand oder Gemeindemitglieder durch Personen die Hilfe erwarten, bedrängt, bedroht oder in irgendeiner anderen Weise unter Druck gesetzt, erfolgt ein sofortiges Ausschlussverfahren.
- In dem Fall, das die Gewährung für ein Kirchenasyl im Raum stehen sollte, entscheidet allein der Kirchenvorstand, ob man dem Ersuchen stattgibt oder nicht.
IS